Begründet wurde der Freispruch durch die Tatsache, dass die 2000 im Mai in Dison sichergestellten Pflanzen nicht analysiert worden seien. Offenbar ermöglichen nur weibliche Pflanzen das Ernten der Substanz, die für die Herstellung von Cannabis nötig ist. Eine Untersuchung sei jetzt nicht mehr durchführbar, da die Zerstörung der Pflanzen angeordnet worden sei.
Der Angeklagte, der bereits wegen einer Hanfplantage in Bleyberg zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden war, hatte jetzt vor Gericht erklärt, er habe den Schuppen, in dem die neue Plantage entdeckt wurde, lediglich an zwei Holländer vermietet. Was daran geschehen sei, habe er nicht gewusst.
belga/cd