Die Klägerin aus dem Kylltal, die sich gegen den neuen Fernwanderweg in ihrem Wald wendet, habe in dem Verfahren eine falsche Antragsgegnerin in Anspruch genommen, teilte das Gericht mit. Nicht die Verbandsgemeinde Trier-Land habe die Beschilderung des Steigs genehmigt, sondern die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord für das Land Rheinland-Pfalz. Der Eifelsteig zwischen Aachen und Trier ist vor wenigen Wochen fertig geworden. Eröffnet wird der 313 Kilometer lange Weitwanderweg im April 2009.
dpa/lnw/cd