Hinsichtlich der Entsorgung der Haushaltsabfälle erfolgte einstimmig eine zweiprozentige Erhöhung der variablen Müllsteuer. Die Höhe der Grundmüllsteuer bleibt allerdings unangetastet. Nach dem Beispiel der anderen betroffenen Gemeinden stimmte auch Lontzen einer geplanten Geschwindigkeitsbegrenzung auf der N67 zwischen Lontzen/Welkenraedt und Baelen/Eupen zu. Dort soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt werden.
mit./rkr