Das Polizeigericht in St. Vith hat einen früheren Magistraten aus Heusy wegen Fahrerflucht zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte am Abend des 8. Oktober 2011 in Maldingen mit seinem Geländewagen eine 76-jährige Fußgängerin tödlich verletzt und daraufhin Fahrerflucht begangen. Erst elf Tage später konnte er als Unfallfahrer ermittelt werden.
Was den Verkehrsunfall angeht, wurde der Angeklagte freigesprochen. Das Polizeigericht konnte nicht alle Zweifel an einer Schuld ausschließen. Laut Nachstellungen und Expertenberichten sei nicht gesichert, dass er die Fußgängerin beim Überqueren der Straße rechtzeitig habe sehen können.
Erwiesen ist aber die Fahrerflucht durch den ehemaligen Magistraten, der früher selbst Verkehrsdelikte behandelte. Das Gericht verurteilte ihn zu sechs Monaten Haft auf Bewährung, einer Geldstrafe von 4400 Euro, wovon drei Viertel zur Bewährung ausgesetzt wurden, und zu einem fünfjährigen Entzug der Fahrerlaubnis.
Als strafmildernde Gründe führte das Gericht neben dem Alter des Angeklagten an, dass er bis dahin nie strafrechtlich in Erscheinung getreten sei und die Fahrerflucht gestanden habe.
Die Zivilparteien werden jeweils mit einem vorläufigen Betrag von 1 Euro entschädigt. Im Juni sollen bei einem neuen Verfahren die Art und die Höhe des Schadens festgelegt werden, der ihnen durch die Fahrerflucht entstanden ist.
Bild: BRF Fernsehen
Das war zu befürchten!!
Dass ein Ex-Magistrat, der einen tödlichen Unfall mit Fahrerflucht verursachte und sich erst nach einer Woche meldete, nur eine "Strafe" von 6 Monaten auf Bewährung bekommt, war doch schon vor der Untersuchung klar! JEDER andere Fahrer hätte bestimmt mehr bekommen!
traurig,einfach nur traurig,und ein Schlag ins Gesicht für die Angehörigen...Also ist man es selber schuld wenn man auf einem Zebrastreifen über den Haufen gefahren wird?!?Na super,obwohl es wirklich lebensgefährlich ist,solch einen auch am hellichten tag zu überqueren.
Was ist das denn für ein Urteil ??? Jeder Bankräuber wird härter bestraft ! Ist ein Menschenleben so wenig wert ?
Armes Belgisches Land .Meine aufrichtige Anteilnahme den Angehörigen.
dieses Urteil ist doch lächerlich. Wenn dieser Ex -Magistrat solch einen Fall während seiner Amstzeit zu behandeln gehabt hätte ,wäre der Täter mit solch einem vergehen bestimmt nicht mit 6 Monaten auf Bewährung davon gekommen. Aber in Belgien wird ein einfacher Bürger ja härter bestraft wenn er zu schnell mit dem Auto fährt !
Ich geb' all meinen Vorrednern Recht - Stephane Hessel : "Indignez vous!!" Haut ihnen die Bude klein, ich war beim "Weissen Marsch" uns ist damals "Hoch & heilig" versprochen worden, die Justiz nicht nur zu reformieren sondern auch noch zu verbessern - ob dieses Urteil allerdings eine Reform oder eine Verbesserung darstellt wage ich stark zu bezweifeln