Allein in der Zeit von Weiberdonnerstag bis Aschermittwoch 2008 gab es im Bereich der Polizei Prüm 33 Anzeigen wegen Körperverletzung. Deshalb hat die Prümer Polizei zusammen mit dem Ordnungsamt und den Karnevalsvereinen verbindliche Auflagen festgelegt. Sie betreffen vor allem den Alkoholkonsum und die Sicherheit bei Karnevalsumzügen und Veranstaltungen.
swr/rkr