Wie die Aachener Zeitung heute berichtet, will er gegen ein Urteil des Aachener Landgerichts Beschwerde beim nächstinstanzlichen Gericht einlegen. Das Aachener Gericht hatte das von Oelze verhängte Verbot des Aufmarsches aufgehoben. Aachens oberster Polizist ist der Ansicht, dass bei dem Aufmarsch am 8. November mit schweren Straftaten wie Volksverhetzung zu rechnen ist.
Der 8. November ist der Vorabend zur Reichspogromnacht, die sich in diesem Jahr zum 70. Mal jährt.
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