Die Disziplinarabteilung der Anwaltskammer verbietet dem Anwalt Victor Hissel während eines Jahres, seine Anwaltstätigkeit auszuführen. Sechs Monate werden zur Bewährung ausgestellt.
Damit wird das Urteil der Lütticher Kammer aufgehoben. Diese hatte einen lebenslangen Ausschluss verfügt, weil er pedosexuelle Internetseiten angeklickt hatte.
In zweiter Instanz trug die Kammer den besonderen Umständen Rechnung, unter denen Hissel Bekanntschaft mit solchen Internetseiten gemacht hatte, als Rechtsbeistand der Eltern der Dutroux-Opfer Julie und Melissa.
Victor Hissel darf auch nicht mehr in Sittenangelegenheiten plädieren.
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