In Eupen ist am Dienstagmorgen ein deutscher Staatsbürger wegen Mordversuchs zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der größte Teil der Gefängnisstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Dem Mann war vorgeworfen worden, im September 2010 in Deidenberg den behinderten Sohn der Lebensgefährtin seines Vaters mit Messerstichen schwer verletzt zu haben. Der Angeklagte hat dies stets bestritten. Dennoch folgte das Gericht aufgrund von Zeugenaussagen der Anklage.
Das Opfer habe trotz seiner Behinderung und auch in Anwesenheit weiterer Zeugen stets wiederholt, dass er von dem Angeklagten angegriffen worden sei, begründete der Richter das Urteil. Angesichts der Schwere der Verletzungen - das Opfer wurde an Kopf und Hals getroffen - sei von versuchtem Mord auszugehen.
Der Täter wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Für die über die Untersuchungshaft hinausgehende Zeit wurden drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
belga/rkr/jp