Besitzer von Natura 2000 Gebieten, die Anspruch auf eine Steuerermäßigung von weniger als 250 Euro haben, erhalten das Geld erst 2014, dann aber rückwirkend bis 2010 für die bestehenden Natura 2000 Gebiete und rückwirkend bis 2011 für Gebiete, die als Natura 2000 Kandidaten gelten.
Die Eigner von Natura 2000 Gebieten haben Anrecht auf eine niedrigere Besteuerung, weil sie ihren Boden nur eingeschränkt nutzen können. Das Problem des Finanzministeriums liegt darin, dass das föderale Katasteramt noch nicht alle Natura 2000 Gebiete kennt und auf Daten der Wallonischen Region zurückgreifen muss. Dieser Vorgang geschehe aber automatisch, so dass die Betroffenen theoretisch nicht aktiv werden müssen, erfuhr der PDG-Abgeordnete Heinz Keul von Finanzminister Vanackere.
Um die Gebiete zu erfassen, nutzt das Finanzministerium vorerst die Daten der wallonischen Region. Ab 2014 sollen die föderalen Behörden alle Natura 2000 Daten selbst besitzen und alle Steuerermäßigungen direkt behandeln können.
OKr - Bild: BRF (Archiv)