Dem Mann wird vorgeworfen, im vergangenen Juli ein Pferd grundlos mit einem Hammer erschlagen zu haben. Darüber hinaus seien der Staatsanwaltschaft weitere Delikte bekannt, in denen die Angeklagten gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Im Falle einer Verurteilung kann das Gericht neben einer Strafe auch ein generelles Verbot des Haltens und Umgang mit Tieren verhängen.
mit. / okr