Damit niemand am Aschermittwoch wie ein "Narr" dasteht, gibt das Büro für Verkehrssicherheit der lokalen Polizeizone Weser-Göhl Ratschläge zum verantwortungsbewussten Verhalten während der Karnevalstage.
Wer die Absicht hat, an den närrischen Tagen so richtig auf die Pauke zu hauen und glaubt, Alkohol gehöre dazu, der solle auf jeden Fall die Finger vom Lenkrad lassen. Wer trinkt und trotzdem fährt, setze nicht nur sein eigenes Leben, sondern auch das Leben anderer leichtfertig aufs Spiel.
Im letzten Jahr sind bei Kontrollen in der Zone Weser-Göhl 172 Fahrer mit Alkohol im Blut aus dem Verkehr gezogen worden.
Was sagt das Gesetz?
- Zwischen 0.5 und 0.8 Promille sind eine Geldstrafe von 150 Euro und der Entzug des Führerscheins für mindestens drei Stunden vorgesehen.
- Über 0.8 Promille wird der Führerschein für mindestens sechs Stunden eingezogen, außerdem wird eine Geldstrafe zwischen 1200 und 12.000 Euro verhängt.
- Des Weiteren kann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft der Führerschein des betroffenen Fahrers für eine Dauer von 14 Tagen sofort eingezogen werden.
Nach einem Unfall kann das Fahren unter Alkoholeinfluss mit Führerscheinentzug von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Außerdem drohen dem Unfallfahrer neben einer saftigen Geldstrafe eine Schadenersatzzahlung oder die Zahlung eines Schmerzensgelds und eventuell einer Rente an das Unfallopfer. Die Versicherung kann sich bei einem Unfall mit Trunkenheit gegen den Fahrer wenden. Wenn der Fahrer minderjährig ist, haften die Eltern.
Außerdem weist die Polizei darauf hin, dass selbst am nächsten Tag noch Gefahr besteht - durch den Restalkohol. Bei 1,5 Promille benötigt der Körper zehn Stunden, um diesen Alkoholgehalt abzubauen. Wer bis 4 Uhr feiert und um 7 Uhr zur Arbeit fährt, ist noch positiv.
Das Büro für Verkehrssicherheit der lokalen Polizeizone Weser-Göhl rät, einen "Bob" zu bestimmen (jemanden, der keinen Alkohol trinkt und die anderen nach Hause fährt), öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zu nutzen.
mitt/km - Bild: Roland Scheidemann (epa)