Die Wagen werden ab heute mit so genannten Radkrallen versehen. Dadurch können sie nicht mehr bewegt werden. Sollte ein Halter sein Fahrzeug zum wiederholten Male falsch parken, wird sein Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Ein Gericht kann dem Parksünder dann Sozialstunden in Behinderten-Einrichtungen auferlegen.
la meuse/alk