Hintergrund ist die Klage der Pächterin der Baracke. Sie hatte sich für den Erhalt des Zollhäuschens eingesetzt und argumentiert, dass das Gebäude inzwischen als Künstleratelier genutzt wird und seit mehr als 30 Jahren existiert. Außerdem stehe das Gebäude in einem Landschaftsschutzraum. Die Pächterin kann jetzt Berufung gegen das Urteil einlegen.
wdr/alk