Bereits Anfang Dezember stand fest, dass die Abschusspläne nicht zu erfüllen waren. Daher hat die Wallonische Region die Jagdzeit ausnahmsweise bis zum 31. Januar verlängert. Die Abschusspläne betreffen das Rotwild und Wildschweine. Gleichzeitig sind auch in dieser kurzen Phase Ansitz- und Treibjagden erlaubt.
Wird nicht die vorgeschriebene Stückzahl Wild erlegt, wird den Jägern meistens eine Geldstrafe um die 500 Euro pro Tier auferlegt. In Ostbelgien wurden 96 Prozent der Schussquoten erfüllt. Jetzt müssen noch 14 Hirschkühe- und Kälber erlegt werden. Und während in früheren Zeiten Rüben und Äpfel gefüttert werden durften, gibt es jetzt einige Einschränkungen.
Auch wenn zur Zeit keine Warnschilder an den Zugängen zum Wald angebracht sind, gelten für Waldbesucher die gleichen Bestimmungen wie während der üblichen Jagdzeit.
Bild: BRF Fernsehen