Das hat der Ausschuß für Auswärtige Angelegenheiten des Parlaments auf Vorschlag der Regierung beschlossen. Begründet wird die Begrenzung mit der angespannten Lage auf dem Luxemburger Arbeitsmarkt.
Eine Ausnahme gilt für Branchen, in denen trotz der hohen Arbeitslosigkeit kaum Mitarbeiter zu finden sind.
Zugang zu Luxemburger Arbeitsmarkt begrenzt
Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben auch weiterhin nur begrenzt Zugang zum Luxemburger Arbeitsmarkt.