Die geplante Asphaltmischanlage in der Industriezone Kaiserbaracke darf bis auf Weiteres nicht gebaut werden. Der Staatsrat hat einer Aussetzungsklage der Gemeinde Amel gegen die Globalgenehmigung stattgegeben. Ende September hatte das Auditorat des Staatsrats den Antrag noch als unbegründet zurückgewiesen.
Der Staatsrat folgte nun dem Argument, dass die Genehmigung nicht auf die Frage eingehe, wieviele Tonnen Asphalt in der Anlage tatsächlich produziert werden.
Wie der Anwalt der Gemeinde Amel dem BRF erklärte, bleibt abzuwarten, wie sich die Firma Enrobest verhält. Wenn Enrobest eine Fortsetzung des Verfahrens beantrage, muss der Staatsrat über den Antrag auf Nichtigkeit der Globalgenehmigung befinden. Das könne ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen.
Die Bürgerinitiative Kaiserbaracke hat das Urteil des Staatsrates ausdrücklich begrüßt. Sie hatte ebenso wie die Gemeinde Amel vor dem Staatsrat gegen die Globalgenehmigung geklagt.
mitt/sp