Das Lütticher Strafgericht hat eine 35-jährige Ärztin zu drei Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.650 Euro verurteilt. Die Frau hat nach Einschätzung des Gerichts fahrlässig gehandelt und dadurch den Tod eines 16-jährigen Patienten in Kauf genommen. Eine zweite Ärztin wurde freigesprochen.
Der Fall ereignete sich im November 2005 als der Jugendliche gleich zwei Mal mit Atembeschwerden in die Notaufnahme des Lütticher Unikrankenhauses kam. Die Ärztin führte die Beschwerden auf psychische Ursachen zurück und schickte den Patienten wieder nach Hause.
Als der 16-Jährige ein drittes Mal eingeliefert wurde, lag er bereits im Koma. Wenige Tage später verstarb er.
l'avenir/okr