Pro Niederlassung erhalten die Schulträger für jede angefangene Gruppe von 75 regulären Schülern eine Subvention für die Mittagsaufsicht. Die Höhe dieser Unterstützung ist davon abhängig, ob die Aufsicht von einer Person mit oder ohne pädagogischen Befähigungsnachweis geleistet wird.
mit./pma