9 Kommentare

  1. Es freut mich dass diese Meldung in der Presse verbreitet wird. Nichts hat eine grössere abschreckende Wirkung für einen Einbrecher wie die Gefahr eventuell vom Hauseigentümer Gegenwehr zu bekommen.

  2. Nur dumm dass er offensichtlich keine Gelegenheit hatte ordentlich zu zielen...

    Ich verstehe die Frage nach der Notwehr nicht? Wenn sich nachts jemand in einem fremden Haus befindet um dort Schaden gleichwelcher Art anzurichten ist jede Aktion als Notwer zu werten. Die Frage darf sich einfach nicht stellen.

  3. ... dann ist man wengistens sicher, dass die nächste ungebetene nächtliche Besuchsrunde - vielleicht sogar bei Ihnen zu Hause - sofort zu Großkalibrigerem greift - "Spirale der Gewalt" nennt man das wohl.

  4. ... Herr Hick, sie können den Einbrechern ja freies Geleit bei Ihnen gewähren. Am besten ihnen sagen, wo sie alles finden. Entsteht auch nicht zuviel Unordnung!

  5. Ich bin ja auch gegen Gewalt,aber,wer sich unberechtigter Weise Zutritt zu meinem Haus verschafft,und Ich mich um mein Leben fürchten muss,da würde Ich auch zur Waffe greifen,anders kommt man doch nicht mehr gegen an,von "anderer"Seite ist doch auch keine Hilfe zu erwarten...wie sieht es denn aus wenn mein Hund zubeisst?Muss ich ihn dann einschläfern lassen weil er "gefährlich"war??Herr Bodarwé genau so seh Ich das auch.

  6. Sogar Mahatma Gandhi war ein Befürworter von privaten Waffen. Er sagte: "Ein Mensch, der sich im Angesicht einer Bedrohung wie eine Maus verhält, wird zu Recht als Feigling bezeichnet."

  7. Gar keine Frage, der Hausbewohner hat sich 100% KORREKT verhalten. Keine Notwehr in diesem Fall wäre, wenn der Bewohner den Mutmaßlichen Dieb auf der Flucht erschossen hätte.