Wie die flämische Tageszeitung "De Standaard" berichtet, ist die limburgische Gemeinde die erste, die diesen ungewöhnlichen Schritt geht.
Eine diesbezügliche Gesetzgebung auf flämischer und auf föderaler Ebene ist noch nicht in Kraft getreten.
Die Genker Gemeindeverantwortlichen sind aber davon überzeugt, dass die Aufsichtsbehörden keine Einwände haben werden.
Konkret bedeutet dies, dass die Gemeindebeamten auf eigenen Wunsch über das 65ste Lebensjahr hinaus beschäftigt werden können, falls das Gemeindekollegium dem zustimmt.
belga/rkr