Selbst die Argumentation, dass keine Gebühr gefordert werden dürfe für Fahrzeuge außerhalb der eingezeichneten Parkflächen, wurde vom Gericht als untriftig abgewiesen. Demnach gilt fortan als rechtmäßig, dass der Anwendungsbereich der Eupener Parkgebühren sich auf die Gesamtheit der definierten Park-ZONEN bezieht . Und das sowohl innerhalb als auch außerhalb der eingezeichneten Parkflächen.
Eupener Parkgebühren vom Friedensgericht bestätigt
Die Eupener Parkgebührenverordnung ist jetzt vom Friedensgericht bestätigt worden. Konkret sind die Parktickets über einen Pauschaltarif von 10 ? in allen anhängigen Fällen bestätigt.