Im März hatte das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Dekret verabschiedet, womit die jeweiligen internationalen Vorgaben im Kampf gegen Rassismus auch in der DG gesetzlich verankert sind.
Wie arbeitet das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung? Was ist der Unterschied zwischen einer Diskriminierung und einer Anstachelung zur Diskriminierung, zu Hass oder Gewalt? Wann wird das Wort zur Tat? Und überhaupt - was ist Diskriminierung? Und was sind mögliche Rechtfertigungen?
Zu all dem gibt es Richtlinien, Gerichtsurteile und Anlaufstellen, wo Bürger, die sich diskriminiert fühlen, dies melden können. Dort gibt es qualifiziertes Personal, um die Meldung zu begutachten und gegebenenfalls vor Gericht tätig zu werden, als Kläger oder Nebenkläger, aber auch um zu beraten oder zu versuchen, zu schlichten. Weitere Aufgaben sind Lobbyarbeit auf parlamentarischer oder internationaler Ebene zu leisten, Analysen zu erstellen oder Schulungen anzubieten, beispielsweise der Polizei in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium.
Das Anliegen wird also durchaus ernst genommen, auf allen Ebenen des Staates, und überall im Lande. Anlaufstellen gibt es daher viele, so im Internet, in den Gemeinden, und in den Infobüros der Region - unter ihrem neuen Namen Espace Wallonie. Im Zentrum für Chancengleichheit arbeiten rund 100 Mitarbeiter, darunter auch deutschsprachige. Es versteht sich als unabhängig und öffentlich, und ist weder eine NGO noch eine Behörde.
Das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung hat auch eine Gratishotline: 080012800. Drücken Sie die 2 um mit dem Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung verbunden zu werden; drücken Sie die 1 um mit dem Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen.
Mehr gibt es im Netz unter diversiteit.be.