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Neue EU-Verordnung: Probleme für Ortis aus Elsenborn

18.12.201208:55
Neue EU-Verordnung macht Ortis Probleme
Neue EU-Verordnung macht Ortis Probleme

Eine neue EU-Verordnung macht dem Elsenborner Unternehmen Ortis zu schaffen. Die Wirkung der Produkte darf nur noch auf der Packung angegeben werden, wenn sie durch klinische Tests wissenschaftlich belegt ist. Das hat Folgen für Hersteller und Verbraucher.

Stärkt das Immunsystem, senkt den Cholesterinspiegel oder verbessert die Sehkraft: Viele Lebensmittel werben mit nicht bewiesenen Gesundheitsversprechen.

Dem will die EU mit einer Verordnung von 2006 ein Ende setzen, die jetzt erst greift, nachdem die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit so genannte Health Claims (Gesundheitsversprechen) überprüft hat. Die Folgen bekommt auch das Elsenborner Unternehmen Ortis mit seinen 140 Mitarbeitern zu spüren.

Seit dem 14. Dezember sind auch Hersteller von pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln verpflichtet, die Gesundheitswirkung durch klinische Tests wissenschaftlich bestätigen zu lassen. Ob Artischocken für die Leber, Pflaumen für die Verdauung oder Ginseng zur Stärkung - die jahrhundertalte Erfahrung reicht nicht mehr aus. Ohne klinische Tests müssen die Angaben zur Wirksamkeit auf und in der Verpackung verschwinden.

Das hat negative Folgen für sein Unternehmen, aber auch für die Verbraucher, sagt Ortis-Geschäftsführer Michel Horn. "Wenn der Verbraucher in der Apotheke oder im Bioladen vor dem Regal steht, und sich damit zurecht finden muss, wofür das Produkt geeignet ist, hat er Schwierigkeiten. Was dann fehlt: Ist das Produkt eigentlich wirksam? Stimmt die Menge, die benötigt wird? Alle diese Informationen verschwinden. Der Verkauf wird stagnieren oder sogar zurückgehen. Und von Entwicklung ist dann sehr wenig die Rede."


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