Aus Wut über eine nicht zustande gekommene Aussprache habe die 28 Jahre alte Angeklagte dem Großvater mit einer Holzfigur auf den Hinterkopf geschlagen und ihm mehrfach mit großer Wucht ein Küchenmesser in den Hals gestoßen. Den Tatort habe sie mit dem Portemonnaie des Opfers und 200 Euro Bargeld verlassen.
Der Prozess wird auf Antrag der Angeklagten und der drei Kinder des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Als Begründung hieß es, in der Verhandlung kämen viele intime Details aus dem Leben der Angeklagten zur Sprache. Diese vor aller Öffentlichkeit auszubreiten, würde schutzwürdige Interessen der Frau aber auch der drei Nebenkläger verletzen.
Die Angeklagte hatte die Bluttat nach ihrer Festnahme Ende Juli gestanden. Die Kammer will am 20. Dezember ein Urteil verkünden.
dpa/rkr