3 Kommentare

  1. Da der pensionierte Magistrat die Gesetzeslage genau kennt ist die Fahrerflucht im vorliegenden Fall als Vorsatz anzusehen. Wenn er weder betrunken noch zu schnell gefahren wäre, wäre er mit Sicherheit nicht geflüchtet.
    Ich bin Mal gespannt wie das Urteil in diesem speziellen Fall ausfallen wird. Die Angehörigen der Getöteten dürfen sich jedoch nicht zu viel Hoffnung auf ein gerechtes Urteil machen.

  2. Tja, der Mann war , wie berichtet, "ein auf Verkehrsdelikte spezialisierter Magistrat", also ein Mann "vom Fach" sozusagen...
    Aber machen wir uns keine Sorgen; vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich. Es soll aber trotzdem welche geben, die
    gleicher sind ...

  3. Herr Neuens mit ihren eindeutig zweideutigen Beitrag sprechen Sie vielen Mitbürgern aus der Seele! Der Magistrat wird seinen Richtern schon das Strafmaß diktieren. Vielleicht findet er auch noch einen Medizinmann der ihn eine gewisse Demenz zum Zeitpunkt des Unfalls bescheinigt und schon ist der Freispruch oder die Bewährungsstrafe gesichert. Recht haben und Recht bekommen ist leider eine immer wieder festzustellende Tatsache. Mein Mitgefühl den Hinterbliebenen!