Wie können Schüler mit einer Behinderung auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden? Welche Wohnform wäre für sie geeignet, wenn sie das Internat einmal verlassen? Mit solchen Fragen befassen sich sowohl Mitarbeiter des Zentrums für Förderpädagogik als auch der Dienststelle für Personen mit Behinderung.
Nun haben beide Einrichtungen ein Kooperationsabkommen unterzeichnet. Als Termin wählten sie dafür den Welttag der Menschen mit Behinderung.
Das Abkommen regelt Zuständigkeiten, dokumentiert Schnittstellen und hält Handlungsabläufe fest. Besonderes Augenmerk gilt etwa den Übergängen zwischen Schule und Beruf oder zwischen dem Internat und angepassten Wohnformen.
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