Die Staatsanwaltschaft forderte 13 Monate Haft ohne Bewährung, weil der Angeklagte als Wiederholungstäter gilt. Er war im Dezember letzten Jahres wegen ähnlicher Delikte bereits zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte erklärte, er habe seine Taten aus Geldnot und unter Drogeneinfluss begangen.
le jour/rs