Das Gericht erkannte keine eklatante Verletzung subjektiver Rechte in der Person des Klägers und erklärte sich deshalb für unzuständig.
Anhängig ist noch eine Klage vor dem Staatsrat. Der Rechtsbeistand des Senders rechnet mit einem Urteil am kommenden Dienstag.
mitt fs
Na, da hätte man sich ja die Kohle für das Schnellgericht sparen können, zwischen Freitag und Dienstag liegt ja nich wirklich viel Zeit....