Das Verfassungsgericht hat einen bestimmten Dekretsmechanismus für ungültig erklärt, den das Wallonische Regionalparlament 2008 eingeführt hatte, um einer möglichen Klageflut vor dem Staatsrat einen Riegel vorzuschieben.
Die damalige Mehrheit hatte verschiedene Bauvorhaben als "von regionaler Wichtigkeit" eingestuft, wie etwa die Flughäfen in Lüttich und in Charleroi. Nach diesem Urteil können jetzt Klagen vor dem Staatsrat eingereicht werden, vorausgesetzt, die Fristen sind noch nicht abgelaufen.
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