Ein Betrüger, der sich durch seinen vorgetäuschten Tod dem Gefängnis entziehen wollte, ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der 44-jährige Mann habe 2006 seinen eigenen Tod bescheinigt, um einer dreijährigen Haftstrafe zu entkommen. In weiteren Fällen habe er unter Alias-Namen Versicherungen mit fiktiven Geschichten getäuscht und so rund 100.000 Euro abkassiert. Das Gericht verurteilte den einschlägig vorbestraften Betrüger wegen Betrugs in zwei Fällen und Urkundenfälschung in drei Fällen.
Mit seinem bemerkenswerten Geständnis habe sich der Mann aus der deutschen Eifel, ein diplomierter Chemiker, den größten Gefallen getan, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Beneking am Dienstag. Das Geständnis habe entscheidend zu dem relativ milden Urteil beigetragen. Der 44-Jährige, dessen Grinsen bei der Schilderung seiner Lügengeschichten fast schelmisch gewirkt hatte, nahm das Urteil sehr ernst entgegen. Seine Anwältin ließ offen, ob sie in Revision geht.
Seiner Haftstrafe wollte der Betrüger 2006 entkommen, als er ebenfalls wegen Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt war. Er ließ sich auf einem Totenschein an einem Schlaganfall sterben. Die Fälschung war perfekt, die Sterbeurkunde wurde ausgestellt, der Bundesgerichtshof stellte das Verfahren ein. "Er hat seinen Schabernack mit der Justiz getrieben", sagte Beneking.
Als Toter musste der Mann abtauchen, zog in den belgischen Grenzraum. Der Mann lebte zuletzt in Gemmenich. Der Betrüger meldete sich bei der Berufsgenossenschaft fälschlich als gut verdienender Heilpraktiker an und schied nach wenigen Monaten zum zweiten Mal angeblich aus dem Leben. Vorher legte er sich noch eine erfundene Ehefrau zu, die die Hinterbliebenenrente von insgesamt 80.000 kassierte. Die Unterlagen habe er so perfekt gefälscht, dass es keinem Sachbearbeiter aufgefallen sei.
Bei einem inszenierten Fahrradunfall ließ er ein Mädchen ein Auge verlieren und später auch sterben. Der Täter sei als Zeuge, Eltern des Kindes, Arzt und Augenklinik in einer Person aufgetreten. Mit unterschiedlicher Handschrift und subjektiven Schilderungen habe er seine Haftpflichtversicherung getäuscht und sich so 27.000 Euro ergaunert. Er war fast perfekt, aber machte auch Fehler. Die Polizei kam ihm auf die Spur, als er in dem Gewirr eine falsche Bankverbindung angab.
Die alles auslösende alte Haftstrafe muss er jetzt doch absitzen, zusätzlich zu der neuen. Der Bundesgerichtshof hatte aber immerhin sechs Seiten gebraucht, um die Fortsetzung des damals eingestellten Verfahrens zu begründen und die Revision dann abzulehnen.
dpa/az/okr