Die Staatsanwaltschaft hatte keine Einwände gegen die Freilassung. Nach Ansicht der Anwälte Boscos waren die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Haft nicht erfüllt. Die Kammer schloss sich der Argumentation an.
Die Ermittlungen gegen Bosco gehen aber weiter. Ihm werden fahrlässige Körperverletzung, Alkohol am Steuer und Fahren ohne Führerschein vorgeworfen.
Bosco war nach einer Alkoholkontrolle der Führerschein abgenommen worden. Dennoch setzte er sich wieder ans Steuer.
In der Provinz Hennegau kam es zu einem Unfall, bei dem ein Autofahrer schwer verletzt wurde.
belga/sh - Bild: Nicolas Lambert (belga)