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Lontzen entscheidet über Steuer- und Gebührensätze

30.10.201209:22

Die Gemeinde Lontzen behält die geltenden Steuer- und Gebührensätze im nächsten Jahr im wesentlichen bei. Dies gilt vor allem für die Zuschlaghundertstel zur Immobilienvorbelastung und den Zuschlag auf die Einkommenssteuer.

Der 7,5-prozentige Gemeindezuschlag bedeute für die Gemeinde in etwa ein Fünftel der Einnahmen, so Finanzschöffe Klaus Cormann am Montagabend im Gemeinderat. Gegen die Stimmen von Ecolo bei mehreren Enthaltungen der "Energie"-Opposition stimmte der Gemeinderat der Vorlage zu.

Mit den Stimmen der Mehrheit bei fünf Enthaltungen und gegen das Votum von Ecolo wurde auch die bislang geltende Höhe der Zuschlaghundertstel zur Immobilienvorbelastung, einer weiteren wichtigen Einnahmequelle,  bestätigt. Eine Anhebung ist vor allem bei der Steuer für die Ausbeutung von Steingruben vorgesehen.

Sowohl die Grundmüllsteuer als auch die variable Müllsteuer bleiben vorerst unangetastet. Allerdings sei im nächsten Jahr eine Systemänderung zu erwarten. Vor einer Neudiskussion stehe ab 2014 auch die Einsammlung des Sperrmülls, ließ das Kollegium verlauten.

Der Finanzschöffe wies darauf hin, dass zahlreiche Dienstleistungen für die eine Gebühr fällig werde, absolut nicht kostendeckend seien. Dies gelte nicht zuletzt für die Steuer auf Beerdigungen oder Einäscherungen. Auch da bleibe es beim vergleichsweise geringen Satz von 40 Euro, handele es sich doch um einen buchstäblich "letzten Dienst am Bürger".

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