Diesen Standpunkt haben 94 Prozent der Befragten bei einer Umfrage der Tageszeitung "Luxemburger Wort" vertreten. Einen Einbürgerungsantrag sollen zugezogene Ausländer nach einer Aufenthaltsdauer von mindestens 7 Jahren stellen können.
Luxemburgische Sprachkenntnis Voraussetzung für Einbürgerung
Eine ausreichende Kenntnis des Luxemburgischen sollte eine Bedingung für die Einbürgerung im Großherzogtum sein.