Die Kläger führten an, dass die Luft durch Feinstaub belastet werden könnte und dass es durch den zu erwartenden Verkehr Einschränkungen in der Lebensqualität geben würde.
Mit der Ablehnung folgt der Staatsrat nicht der Empfehlung seines Auditors, was er üblicherweise tut. Durch die Logistik-Plattform Trilogiport sollen im Lütticher Becken 2.000 Arbeitsplätze entstehen.
belga/okr