Die beiden Unternehmer waren im Dezember 2006 vom Strafgericht in Huy zu vier Jahren Haft auf Bewährung und zur Zahlung einer Strafe von 11.000 Euro verurteilt worden. Zivilrechtlich waren sie außerdem zur Zahlung von rund 5 Millionen Euro verpflichtet worden. Außerdem mussten sie auf eigene Kosten Expertisen der von ihnen genutzten Mülldeponien vornehmen lassen. Gegen das Urteil waren sowohl die Wallonische Region als auch die Rechtsbeistände der Falkenberg Brüder in Berufung gegangen. Die Wallonische Region wollte erreichen, dass genaue Fristen für die Sanierung der verseuchten Deponien festgelegt werden. Die Rechtsbeistände wollten mit der Berufung eine Strafminderung erreichen.
Die Enscheidung des Appelationshofes wird nun für den 15. Juli erwartet.
Urteil im Falkenberg-Prozess verschoben
Die für heute erwartete Entscheidung des Lütticher Appelationshofes im Prozess um die Ketteniser Gebrüder Falkenberg ist verschoben worden.