Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Mutter des Babys die Verhängung einer dreijährigen Gefängnisstrafe gefordert. Die Soldatin war in der NATO-Basis tätig gewesen. Die Deutsche hatte den Säugling vor fünf Jahren in den Gefrierschrank deponiert und soll zum Zeitpunkt der Tat nicht voll zurechnungsfähig gewesen sein. Allerdings hat die Soldatin eine psychiatrische Versuchung stets verweigert.
Maastricht: Urteil im Tiefkühlmord
Ein Gericht in Maastricht entscheidet heute im Fall der vor zwei Jahren gefundenen Baby-Leiche in einer Tiefkühltruhe der NATO-Basis in Brunsum.