In Belgien besteht Wahlpflicht, doch seit 2003 hat die Justiz keine Strafverfahren mehr eingeleitet. Das hatte Justizministerin Annemie Turtelboom zugegeben.
Wenn auch in der Praxis niemand verfolgt wird, der am Wahltag lieber im Bett liegen bleibt, so obliegt die Entscheidung einer Verfolgung dennoch den einzelnen Staatsanwaltschaften. So auch in Eupen. Doch in der Praxis werden auch hier Wahlverweigerer nicht verfolgt.
Anders verhält sich es sich mit Beisitzern und Präsidenten von Wahlbüros wie Andrea Tilgenkamp, Prokurator des Königs, erklärt. Erscheinen sie nicht zum Termin, drohen Bußgelder.
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