Anwohner hatten gegen die Pläne der Verkehrswege zum Trilogiport Einspruch eingelegt. Sie sind Bestandteil der Baugenehmigung der Logistikplattform. Bekommen die Anwohner Recht, wäre die Baugenehmigung für den Trilogiport nichtig.
Ein erster Prüfer beim Staatsrat habe sich den Argumenten der klagenden Anwohner angeschlossen. Noch ist unklar, ob sich der Staatsrat in seinem Urteil der Meinung des Prüfers anschließen wird oder nicht. Der Baubeginn für den Trilogiport ist für November geplant.
belga/okr