Ein Chemiker aus Aachen soll sich bei den Behörden für tot erklärt haben, um einer Haftstrafe zu entgehen. Als die Polizei entdeckte, dass der Name des Arztes auf dem Totenschein erfunden war, flog der Betrug auf.
Der Angeklagte hatte Revision gegen ein Urteil eingelegt, das ihm drei Jahr Haft wegen Betrugs aufgebrummt hatte. Nach der Todesnachricht wurde das Verfahren eingestellt, die Haftstrafe wurde wirkungslos.
Mit weiteren gefälschten Todesbescheinigungen soll der Angeklagte auch eine Berufsgenossenschaft und eine Versicherung um insgesamt 97.000 Euro betrogen haben. Die Staatsanwaltschaft Aachen hat gegen den 43-Jährigen Anklage wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung und Betrugs erhoben.
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