Das Dekret ersetzt ein Gesetz aus dem Jahr 1809, das noch immer in Kraft war mit zum Teil schwerfälligen Prozeduren.
Wichtigste Änderung ist die Möglichkeit zur Schaffung eines Investitionsfonds, um notwendige Ausgaben schneller tätigen zu können.
Auch wird den 51 Kirchenfabriken in der DG die Möglichkeit von Fusionen angeboten, ohne diese allerdings im Dekret verpflichtend vorzuschreiben.
PDG verabschiedet Dekret über Kirchenfabriken
Einstimmig verabschiedete das PDG ein neues Regelwerk für die Kirchenfabriken in den 9 Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft.