Die Männer hatten im Juli 2003 - zusammen mit weiteren Kollegen - einen gewalttätigen Schwerverbrecher überwältigt, nachdem dieser seine Zelle verwüstet hatte und auszubrechen drohte. Der Häftling war nach dem Eingreifen der 8 Wärter gestorben. Das Gericht sah es in seiner Urteilsbegründung als erwiesen an, dass die beiden Gefängnisbediensteten von Lantin in Notwehr gehandelt hatten.
Lütticher Strafgericht spricht 2 Wärter nach Tod eines Gefangenen frei
Das Lütticher Strafgericht hat heute zwei Wärter der Haftanstalt von Lantin vom Vorwurf der Gewaltanwendung mit Todesfolge freigesprochen.