Das Polizeigericht in Verviers hat eine Geldstrafe für das Tragen einer Burka bestätigt.
Fünf Frauen aus Dison hatten Beschwerde gegen das Bußgeld der Stadt von je 25 Euro eingereicht, weil sie sich in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt fühlten. Die Kläger verwiesen dazu auf die europäische Menschenrechtskonvention.
Der Richter sah dies anders und erklärte, dass Personen im öffentlichen Raum identifizierbar bleiben müssten und sich daher nicht vollständig vermummen dürften. Außerdem sei das Tragen eines Voll- oder Gesichtsschleiers eine Diskriminierung von Frauen.
Das Urteil bestätigt nun, dass das Vervierser Verbot, eine Burka oder einen Gesichtsschleier zu tragen, rechtens ist.
meuse/okr