Dort hatten die Eltern eines bei dem Unglück umgekommenen Mannes Klage eingereicht, weil die Dauer der Untersuchung nicht mit der Menschenrechtskonvention zu vereinbaren sei. Die technischen Gutachten lägen bereits seit Ende 2003 vor, so dass der Prozess mittlerweile hätte beginnen können, hieß es zur Begründung.
Im bisherigen Verfahren hat es offenbar Unstimmigkeiten zwischen dem Untersuchungsrichter und der Staatsanwaltschaft gegeben. Mittlerweile wurde ein neuer Untersuchungsrichter beauftragt.
Luxemburger Flugzeugabsturz beschäftigt Europäischen Gerichtshof
Mit dem Absturz eines Luxair-Flugzeugs im November 2002 beschäftigt sich nun auch der Europäische Gerichtshof in Straßburg.