In einem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wird dem Landesverkehrsministerium in Düsseldorf mitgeteilt, dass der Bund der "Einführung einer Betriebsbeschränkung für Passagierflüge in der Kernnacht" aus rechtlichen Gründen nicht zustimmen könne. Eine Sprecherin des Landesverkehrsministeriums in Düsseldorf bestätigte die Untersagung, nahm zu Einzelheiten aber zunächst keine Stellung. Der Kölner Stadt-Anzeiger und der Express hatten am Dienstag zuerst über das Veto berichtet.
Die rot-grüne Landesregierung hatte Mitte April ein Nachflugverbot für Passagierflugzeuge von 0.00 bis 05.00 Uhr verhängt. Die Entscheidung von SPD und Grünen betraf nach Angaben des Flughafens etwa 6000 Starts und Landungen im Jahr. Nächtliche Frachtflüge blieben in Köln/Bonn aber unverändert erlaubt.
Das Haus von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hält das Vorgehen für rechtswidrig, weil mit dem Vorgehen eine bis zum 31. Oktober 2030 bestehende Betriebsgenehmigung zum Teil widerrufen werde und die Voraussetzungen hierfür aber nicht gegeben seien. Der Bund übt über die Auftragsverwaltung der Länder eine Fach- und Rechtsaufsicht bei Verkehrsflughäfen aus und kann im Einzelfall prüfen, ob das Agieren der Länder rechtskonform ist. Das Bundesverkehrsministerium hatte sich in den Fall eingeschaltet, weil die Erlaubnis für Nachtflüge am Flughafen Köln/Bonn bei Passagiermaschinen erst 2008 eingeführt worden war.
Anwohner waren vor einigen Monaten vor dem Oberverwaltungsgericht Münster mit ihrer Klage auf ein generelles Nachtflugverbot für den zweitgrößten Flughafen Nordrhein-Westfalens gescheitert. Besonders die Städte Siegburg und Lohmar liegen in der Einflugschneise. Die Maschinen fliegen in 700 bis 900 Meter Höhe über den Orten. Allein 2011 gab es in Köln/Bonn in den Stunden von 22.00 bis 6.00 Uhr mehr als 34 000 Flugbewegungen, davon über 20 000 Frachtflüge.
dpa/wb