Der Zeitung "La Meuse" gegenüber sagte ein Vertreter der Springerschule, Tandemsprünge mit Senioren seien nichts Außergewöhnliches. Letztes Jahr habe man einem 99-Jährigen seinen Wunsch erfüllt.
Bei der Springerschule weist man auch darauf hin, dass Körperbehinderung kein Grund sei, auf einen Sprung zu verzichten: gegebenenfalls würden dann die Arme und Beine der beiden Personen fixiert, die das Tandem bilden.
Lediglich bei Kindern rate man von einem Tandemsprung ab, da das Knochengerüst noch nicht zu gefestigt sei.
meuse/fs