Dort war das Mädchen in ein künstliches Koma versetzt worden. Es hatte mit seiner Schwester und 15 anderen Jugendlichen aus einem Heim das Schwimmbad besucht, zusammen mit sechs Begleitpersonen. In dem Heim leben Jugendliche mit einer geistigen Behinderung.
Der Hergang des Unfalls ist nicht ganz klar: die Heimleitung betont, es habe keine Nachlässigkeit bei der Aufsicht gegeben, es handele sich um einen "dramatischen" Unfall. Die Justiz ermittelt.
meuse/fs