Ackermann fordert, dabei auch das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung ihrer Kinder zu berücksichtigen.
Obwohl das Wohl des Kindes natürlich Vorrang habe, sei auch das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung Bestandteil der UN Kinderrechtskonvention.
Zurzeit beschäftigt sich der Deutsche Ethikrat mit der Frage, ob die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen strafbar ist.
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