Auslöser ist die Eigenheimzulage, eine für Deutschland längst abgeschaffte Subvention, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch für Immobilien im Ausland gezahlt werden muss, wenn der Bauherr einer Tätigkeit in Deutschland nachgeht und als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft ist. Dabei gehe es um Summen ab 10.000 Euro aufwärts.
Die deutsche Bundesregierung hatte die Eigenheimzulage zunächst auf das Inland beschränkt und war deswegen 2005 von der Europäischen Kommission wegen eines Verstoßes gegen die Niederlassungsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit verklagt worden. Das höchste europäische Gericht gab der Kommission jetzt Recht.
Wie das Blatt weiter schreibt, sei die Beantwortung der Frage, wer nun Anspruch auf die stattliche Prämie von Vater Staat habe, nicht einfach zu beantworten. Im Zweifel könne beim Finanzamt nachgefragt werden oder bei einem Steuerberater.
Unverhoffter Geldsegen für hunderte Haushalte in Kelmis, Kerkrade oder Vaals
Wie die Aachener Nachrichten schreiben, wird demnächst ein bis vor kurzem unverhoffter und nicht unbeträchtlicher Geldsegen in den nächsten Monaten auf hunderte von Haushalten im benachbarten Kelmis, Kerkrade oder Vaals niedergehen.