Ihre Familie behauptet, dass die Vorwürfe, die die junge Frau unter dem Namen 'Karima' in Buchform veröffentlicht, nicht der Wahrheit entsprechen.
Ihr Rechtsbeistand betonte bei der Verhandlung, die Darstellung seiner Mandantin entspreche sehr wohl der Wahrheit, daneben verteidigte er das Buch als Ausdruck der Meinungsfreiheit.
Es trägt den Titel 'Insoumise et dévoilée', in etwa 'nicht unterwürfig, nicht verschleiert'.
Eltern von 'Karima' haben einstweilige Verfügung beantragt
Die Vervierser Justiz will sich am 8. April über den Antrag auf eine einstweilige Verfügung aussprechen, den die Familie einer jungen muslimischen Autorin gestellt hat.