Demnach müssen Hunde mit einem Chip oder einer Tätowierung identifiziert sein und dürfen auf öffentlichem Gelände nicht frei herum laufen. Streunende Hunde werden aufgegriffen und zum Tierheim gebracht. Für die Kosten kommt der Hundehalter auf.
Eifelpolizei mahnt Hundehalter
Die Eifelpolizei hat Hundehalter erneut an die geltende allgemeine Verordnung erinnert.